Rechtsprechung
OVG Saarland, 05.07.2010 - 2 A 412/09 |
Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
EMRK Art. 8 Abs. 1, AufenthG § 53 Nr. 2, AufenthG § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, GG Art. 2 Abs. 1
Berufungszulassung, Ausweisung, Achtung des Privatlebens, Verhältnismäßigkeit, besonderer Ausweisungsschutz, Niederlassungserlaubnis, Kosovo, schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Wiederholungsgefahr, faktischer Inländer, Integration, ...
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- EGMR, 23.06.2008 - 1638/03
Maslov ./. Österreich
Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2010 - 2 A 412/09
Zum anderen stellt die Ausweisung einen Eingriff in das durch Art. 8 I EMRK geschützte Recht des betroffenen Ausländers auf Familien- bzw. Privatleben dar (vgl. etwa EGMR, Urteile vom 23.6.2008 - 1638/03 - (Maslov II), InfAuslR 2008, 333, und vom 22.4.2004 - 42703/98 -, InfAuslR 2004, 374), der ebenfalls nur rechtmäßig ist, wenn er sich als verhältnismäßig im Sinne des Art. 8 II EMRK darstellt.Soweit der Kläger unter Berufung auf die Rechtsprechung des EGMR die Ansicht vertritt, dass seine Kriminalität einem "Bleibeanspruch auf der Grundlage des Art. 8 EMRK" schon deshalb nicht entgegenstehen könne, weil er im Kindesalter eingereist und in Deutschland aufgewachsen sei, verkennt er, dass sich sein Fall entscheidend von dem im zitierten Urteil vom 23.6.2008 - 1638/03 -, InfAuslR 2008, 333 unterscheidet.
- BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07
Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz; …
Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2010 - 2 A 412/09
Bei der uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle unterliegenden Prüfung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, sind alle Umstände einer evtl. strafrichterlichen Verurteilung sowie die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen, die in § 55 III AufenthG nicht abschließend genannt werden (BVerwG, Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10.07 -, BVerwGE 129, 367 = InfAuslR 2008, 116, m.w.N.).Ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung - ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10.07 -, BVerwGE 129, 367 = InfAuslR 2008, 116) bereits dann anzunehmen, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten.
- OVG Saarland, 04.02.2010 - 2 A 448/08
Ausweisung: Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung wegen Drogendelikten bei …
Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2010 - 2 A 412/09
Gleichwohl kann auch ein Straftäter, der sein Leben nach einer schwerwiegenden Straftat erkennbar dauerhaft ändert und straffrei führt, eine Integration in sozialer Hinsicht gelingen (mit Verweis auf OVG Saarland, Urteil v. 4.2.2010 - 2 A 448/08 - [M17270].Gleichwohl kann auch einem Straftäter, der sein Leben nach einer schwerwiegenden Straftat erkennbar dauerhaft ändert und straffrei führt, eine Integration in sozialer Hinsicht gelingen (vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 4.2.2010 - 2 A 448/08 -: Ausweisung eines niedergelassenen, wegen Drogendelikten verurteilten Ausländers nach u.a. Drogentherapie, völliger Lösung aus Drogenmilieu, Abschluss einer Berufsausbildung, Festanstellung rechtswidrig geworden).
- BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06
Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch …
Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2010 - 2 A 412/09
Die Rechtmäßigkeit eines solchen Eingriffs setzt seine Verhältnismäßigkeit voraus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 -, NVwZ 2007, 1300 = InfAuslR 2007, 443). - EGMR, 28.06.2007 - 31753/02
D (A), Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Europäische …
Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2010 - 2 A 412/09
Die angegriffene Ausweisungsverfügung erweist sich auch noch zum maßgeblichen Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung unter Berücksichtigung der vom EGMR entwickelten allgemeinen Kriterien (vgl. etwa EGMR, Urteil vom 28.6.2007 - 31753/02 -, InfAuslR 2007, 325 m.w.N.) zur Bewertung, ob die Ausweisung eines Ausländers in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist und in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Ziel steht, und unter Einbeziehung sämtlicher sich aus den Akten ergebender relevanter Umstände als rechtmäßig. - EGMR, 22.04.2004 - 42703/98
Österreich (A), Jugoslawen, Kosovo, Privatleben, Integration, Straftäter, Raub, …
Auszug aus OVG Saarland, 05.07.2010 - 2 A 412/09
Zum anderen stellt die Ausweisung einen Eingriff in das durch Art. 8 I EMRK geschützte Recht des betroffenen Ausländers auf Familien- bzw. Privatleben dar (vgl. etwa EGMR, Urteile vom 23.6.2008 - 1638/03 - (Maslov II), InfAuslR 2008, 333, und vom 22.4.2004 - 42703/98 -, InfAuslR 2004, 374), der ebenfalls nur rechtmäßig ist, wenn er sich als verhältnismäßig im Sinne des Art. 8 II EMRK darstellt.